Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Content Guys / Florian Müller – im folgenden „Content Guys“ genannt

Stand: 01.07.2018

  1. Zusammenarbeit 

1.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Content Guys unverzüglich mitzuteilen.

1.3. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1. Der Kunde unterstützt Content Guys bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Content Guys hinsichtlich der von Content Guys zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2.2. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Content Guys im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, wird der Kunde diese Content Guys schnellstmöglich und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Content Guys die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

  1. Beteiligung Dritter

3.1. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Content Guys tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Content Guys hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Content Guys aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

  1. Termine

4.1. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Content Guys nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

4.2. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Eine angemessene Nachfrist ist durch den Kunden zu erteilen.

4.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Content Guys nicht zu vertreten und berechtigen Content Guys, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Content Guys wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

  1. Leistungsänderungen

5.1. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Content Guys zu erbringenden Leistungen ändern, wird er Content Guys seine Änderungswünsche schriftlich mitteilen. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Content Guys von dem Verfahren nach Absatz 5.2 bis 5.5 absehen.

5.2. Content Guys prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Content Guys, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Content Guys dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Content Guys die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Content Guys dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 5.2 nicht einverstanden ist.

5.6. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Content Guys wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Content Guys berechnet.

5.8. Content Guys ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung notwendig ist, (z.B. um unvorhergesehene Probleme zu umgehen) und für den Kunden zumutbar ist.

  1. Vergütung

6.1. Der Kunde trägt gegen Nachweis und vorheriger Abstimmung sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Content Guys mehr als 50 Km beträgt. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, wird Content Guys nach Abstimmung eine Handling Fee in Höhe von 15% des Nettovolumens erheben.

6.2. Die Vergütung von Content Guys erfolgt grundsätzlich nach Pauschalvereinbarungen im Angebot oder nach Zeitaufwand, der laut jeweils vom Kunden schriftlich freigegebenem Angebot in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Content Guys, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Content Guys ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Content Guys erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.

6.3. Haben die Parteien keine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Content Guys getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Content Guys für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

6.4. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.5. Gemäß Richtlinie 2011/7/EU sind die in der Rechnung aufgeführten Beträge sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 6.5.1. Der Verzug tritt 8 Tage nach Rechnungsstellung (Ausstellungsdatum) ein.

6.5.2. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Content Guys.

6.5.3. Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 9% zuzüglich des Basiszinssatzes nach § 247 BGB.

6.5.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug und es werden Mahnungen fällig, wird je Mahnung eine Mahngebühr von 40,00 € zusätzlich fällig.

6.5.5. Content Guys kann nach eigenem Ermessen auf Zinsen und Mahngebühren verzichten, z.B. im Falle eines nachvollziehbaren Versehens seitens des Kunden oder wenn es sich um einen Einzelfall handelt.

6.6. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den, von Content Guys im Rahmen von Präsentationen und Pitches vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentations- oder Pitchhonorars bei Content Guys. Erst mit Erteilung eines Auftrags zur Realisation gegen gesonderte Vergütung erwirbt der Kunde Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Das Pitchhonorar kann auf das Projekt angerechnet werden.

6.7. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht besteht nicht.

  1. Rechte

7.1. Content Guys gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

7.2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder anderweitig zu verwerten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.3. Content Guys hat das Recht, programmierte Software beliebig weiterzuverwenden und weiterzuentwickeln, zu vermarkten und an Dritte zu lizensieren oder zu verkaufen sofern der Kunde dem nicht bei Projektstart widerspricht und eine angemessene Ausgleichszahlung leistet, die von Content Guys und dem Kunden bei Projektbeginn gemeinsam festgelegt wird.

7.4. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Content Guys kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

Rechte Dritter

7.5. Content Guys stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Content Guys unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

7.6. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Content Guys – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1. Verlangt keine der Parteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Content Guys mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

8.2. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Leistung Eigentum von Content Guys. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Content Guys, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen oder deren Nutzung untersagen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

  1. Gewährleistung & Haftungsbeschränkung

9.1. Mängel der Leistungen werden von Content Guys innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten unverzüglich und kostenlos behoben. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Mängel ergeben sich nur aus fehlenden oder fehlerhaften Funktionen, die in der spezifisch vor der technischen Umsetzung des Projektes anzufertigen und vom Kunden freizugebenenden Funktionsspezifikation beschrieben sind. Funktionen, die hierin nicht explizit beschrieben sind, können nicht bemängelt werden.

9.3. Content Guys haftet für das Fehlen der in der projektspezifischen und vom Kunden schriftlich freigegebenen Funktionsspezifikation zugesicherten Eigenschaften unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf voraussehbare Schäden bis auf Höhe von 30% des betreffenden Auftragsvolumens beschränkt. Dies gilt auch für Folgeschäden.

9.4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen und kann auch als Folgeschaden nicht geltend gemacht werden.

9.5. Content Guys haftet in keinem Fall für Funktionstüchtigkeit und Mängelfreiheit von Drittsystemen, die im Rahmen des jeweiligen Projekts auf Wunsch und nach Freigabe des Kunden eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Basissysteme, Frameworks und Open Source bzw. proprietäre Technologien wie Betriebssysteme, Standard-Datenbanken (MySQL, Oracle, Postgres, MSSQL, etc.) und Applikationen. Der Kunde entscheidet über Einsatz und Lizensierung derartiger Systeme auch im Nachgang einer Empfehlung autark und kann entsprechende Gewährleistungsansprüche folglich nur bei den Herstellern der entsprechenden Systeme und Programme durchsetzen. Content Guys tritt hierbei nur im Rahmen der tatsächlichen Leistungen rund um die Installation und Konfiguration solcher Systeme für etwaige Gewährleistungsansprüche ein.

9.6. Der Vertrieb von OpenSource und lizenzkostenfreier Software erfolgt – sofern nicht schriftlich durch Content Guys abweichend definiert – als kostenlose Dreingabe zur kostenpflichtigen Dienstleistung.

  1. Haftung

10.1. Content Guys haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Content Guys nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf 50% des Netto-Auftragswertes. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 100.000,- Euro.

10.3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Content Guys insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen durch Datendiebstahl haftet Content Guys nicht, sofern der Verlust nicht auf Grund grober Fahrlässigkeit durch Content Guys verschuldet wurde.

10.5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Content Guys.

  1. Abwerbungsverbot

11.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Content Guys abzuwerben oder ohne Zustimmung von Content Guys anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Content Guys der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

  1. Geheimhaltung, Presseerklärung

12.1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

12.6. Content Guys darf Projekt und Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenz nennen. Content Guys darf die für den Kunden geleisteten Arbeiten auf der eigenen Webseite beschreiben, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen preisgegeben werden. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die nicht auch durch Besuch der Webseite des Kunden zu erlangen wären.

12.7. Content Guys darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich abgestimmt mit den Marktpartnern und kartellrechtlich genehmigt wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

12.8. Content Guys wird seitens des Kunden im Impressum einer von Content Guys erstellten Website als Urheber derselben genannt und verlinkt. Der Kunde hat das Recht, dieser Pflicht zu widersprechen. Widerspricht der Kunde dieser Pflicht, verpflichtet er sich gleichzeitig, eine Zahlung In Höhe von 1.500,00 € jährlich an Content Guys entrichten. Diese Vereinbarung erlischt, wenn die von Content Guys produzierte Anwendung nicht mehr öffentlich erreichbar ist.

  1. Schlichtung

13.1. Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2. Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

13.3. Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. Schöne Aussicht 30, 61348 Bad Homburg v.d.H. anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

13.4. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

13.5. Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

  1. Sonstiges

14.1. Die Abtretung von Forderungen ist zulässig und darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

14.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

14.3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14.4. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

14.5. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

14.6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

14.7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

14.8. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mönchengladbach.